Gas abmelden

Gas abmelden

Wer von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe oder eine andere Heizart umsteigt, sollte den Gasanschluss beim zuständigen Gasnetzbetreiber abmelden. Wer weiterhin Gas nutzt, z. B. für den Herd, muss den Anschluss nicht abmelden.

Wer darf den Gasanschluss abmelden?

Die Abmeldung kann erfolgen durch:

  • Den Eigentümer der Immobilie
  • Eine bevollmächtigte Person (mit schriftlicher Vollmacht)
  • Einen beauftragten Fachbetrieb (wenn vom Gasnetzbetreiber verlangt)

Welche Abmeldeoptionen gibt es?

Es gibt zwei Optionen, die sich im Aufwand und den Kosten unterscheiden:

Außerbetriebnahme (empfohlen)

  • Nur der Gaszähler wird ausgebaut, der Anschluss bleibt bestehen.
  • Vorteil: Niedrigere Kosten und einfache Wiederinbetriebnahme.

Stilllegung des Gasanschlusses

  • Der Anschluss wird dauerhaft getrennt, oft mit Tiefbauarbeiten.
  • Hohe Einmalkosten möglich, keine spätere Nutzung mehr möglich.

Empfehlung

Die Außerbetriebnahme ist günstiger und flexibler. Am besten direkt beim Netzbetreiber beraten lassen.

Erforderliche Informationen für die Abmeldung

Für die Abmeldung werden in der Regel folgende Angaben benötigt:

  • Kundennummer und/oder Vertragskontonummer
  • Zählernummer und aktueller Zählerstand
  • Adresse des Anschlusses und Name des Eigentümers
  • Evtl. Foto des Gaszählers
  • Vollmacht (falls erforderlich)

Ablauf der Gasabmeldung

  • Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gasnetzbetreiber.
  • Übermittlung der Daten und Auswahl der Abmeldeoption.
  • Terminvereinbarung für den Ausbau des Gaszählers.
  • Schriftliche Bestätigung der Abmeldung erhalten.

Gas abmelden!

Lade dir einfach die PDF runter und melde jetzt dein Gas ab!

Kosten und Schlussrechnung

Die Abmeldungskosten variieren je nach Netzbetreiber und Situation (z. B. Leitungslänge). Nach der Abmeldung erhältst Du eine Schlussrechnung auf Basis des letzten Zählerstands; eventuelles Guthaben wird erstattet.