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DIN VDE

DIN VDE 0701-0702 VDE 0701-0702:2008-06
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit
Art/Status: Norm, zurückgezogen
Ausgabedatum: 2008-06

Diese Norm fasst die Normenreihe DIN VDE 0701 (VDE 0701) und DIN VDE 0702 (VDE 0702) in einem Dokument zusammen. Die neue Benummerung der Norm mit DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) soll dies zum Ausdruck bringen. Mit der Zusammenfassung soll die Anwendung der Norm erleichtert werden, weil oft Prüfungen nach Instandsetzung und Änderung von unterschiedlichen elektrischen Geräten sowie Wiederholungsprüfungen von den gleichen Organisationen durchgeführt werden. Auch wird mit der Zusammenfassung aller Anforderungen in einer Norm eine bessere Übersichtlichkeit bei der Anwendung erreicht.

Die Norm gilt für:
– Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1 000 V/Gleichspannung 1 500 V (nach Instandsetzung, Änderung und bei Wiederholungsprüfung)
– die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit
– Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfungen nachzuweisen sind
– wieder in Verkehr gebrachte elektrische Geräte
– die elektrische Ausrüstung von Geräten, die nicht ausdrücklich als elektrische Geräte bezeichnet werden (zum Beispiel Gasthermen).

Die Anforderungen dieser Norm gelten zum Beispiel für:
– Laborgeräte
– Mess-, Steuer- und Regelgeräte
– Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
– Geräte zur Spannungsumformung und -Erzeugung
– Elektrowerkzeuge
– Elektrowärmegeräte
– Elektromotorgeräte
– Leuchten
– Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik
– Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
– ortsveränderliche Schutzeinrichtungen
– mobile Verteiler (siehe Erläuterungen in Anhang D).

Besondere Anforderungen für einzelne Gerätearten sind in den Anhängen E bis H dieser Norm festgelegt.

Wir berechnen diese Prüfung pauschal (für unsere Kunden ) mit 199 Euro zzgl. Mwst. bei PV Anlagen bis 25 kWp – zzgl. Anfahrt. Anlagen grösser als 25 kWp müssen separat angefragt werden.

DIE ANFAHRT
Für die Anreise berechnen wir eine Pauschale von 1,25 Euro netto pro einfach gefahrenen Kilometer. In diesem Preis sind sowohl die Kosten für das Fahrzeug, als auch ein Durchschnittswert für die Zeit enthalten. Beispiel: Ihr Unternehmen, Firma, Wohnhaus liegt 20 km von unserem Firmensitz entfernt. Wir sind 80 Minuten bei Ihnen im Haus, Gebäude, Firma im Einsatz, dann bezahlen Sie 2 x 20 km x 1,25 Euro + (80 Minuten/ 7,5Minuten) x 9,16 Euro = 50,00 Euro (Entfernung) + 97,71 Euro = 147,71 Euro netto. zzgl. Mwst. derzeit 19% = 175,77 Euro.

DER ARBEITSWERT
Wir teilen eine Stunde in 8 Arbeitswerte, so dass ein Arbeitswert 7,5 Minuten entspricht (60 Minuten/7,5). In dieser Arbeitseinheit rechnen wir unsere Leistungen ab. Sie bezahlen für eine Arbeitseinheit 9,12 € (zzgl. MwSt.). Unser Stundensatz beträgt 68,70€ (zzgl. MwSt.). Die angegebenen Stundensätze basieren auf dem Stand von Dezember 2019.